Psychologische und psychotherapeutische Praxis
Ihre Fragen – unsere Antworten
Kann ich einen Teil der Kosten bei den Krankenkassen geltend machen?
Psychotherapie wird aktuell teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die aktuellen Tarife (Refundierung pro geleisteter Einheit). Wenn Sie zusätzlich über eine private Krankenversicherung verfügen, so können erfahrungsgemäß auch dort einen gewissen Betrag pro Jahr für Psychotherapie geltend machen.
Was genau ist eine "Verhaltenstherapie"?
"Verhaltenstherapie" ist eine Form der Psychotherapie, deren Ziel es ist mittels diverser Strategien dem Patienten HIlfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Dabei umfasst die Verhaltenstherapie ein breites Spektrum an Methoden, die abgestimmt auf den jeweiligen Patienten zum Einsatz gebracht werden können. Solche Strategien sind unter anderem: Soziales Kompetenztraining, kognitive Umstrukturierung, Konfrontationstherapie, Akzeptanz- und Commitmenttherapie, Schematherapie, Achtsamkeitsübungen, Entspannungstrainings ... etc.
Das Therapiesetting gestaltet sich dabei aus einer Mischung aus Gespräch und Übungen.
Wie läuft eine Psychotherapie/Verhaltenstherapie üblicherweise ab?
Grundprinzip ist auch für die Verhaltenstherapie, dass das Vertrauen zum Therapeuten/zur Therapeutin gegeben sein muss. Daher sollten sie sich auch bei Beginn einer Psychotherapie die Freiheit nehmen sich mehrere Therapeuten "anzuschauen". Wenn Sie sich schließlich für einen Therapeuten/eine Therapeutin entschieden haben, dann erfolgt zu Beginn der Therapie einerseits der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung und gleichzeitig die detaillierte Erhebung des Problems. Darauf folgt in der Regel die Definition eines gemeinsamen Ziels für die Therapie, welche in der Folge mit verhaltenstherapeutischen Methoden zu erreichen versucht wird.
Das Stundenausmaß einer erfolgreichen Therapie variiert naturgemäß stark zwischen den verschiedenen Patienten. Das Ausmaß hängt ferner natürlich auch von der Schwere und Chronifizierung eines Symptoms ab. So können manche Schwierigkeiten durchaus mit 10 Stunden behoben werden, wiederum andere können aber längere Zeit in Anspruch nehmen.
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Mag. Martin Kronbichler
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